Die wichtigsten Autoversicherungen Tipps
Da es beim Thema Autoversicherungen vieles zu beachten und zu wissen gibt, haben wir im Folgenden eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps und Fakten zu diesem Thema zusammengestellt.
Abmeldung eines Autos
Für die Abmeldung benötigt man einen Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung, Kennzeichenschilder und ggf. einen Verwertungsnachweis (von einer zertifizierten Altautoannahmestelle). Wenn das Auto in den folgenden sieben Jahren nicht wieder angemeldet werden soll, kann es endgültig bei jeder KFZ-Zulassungsstelle abgemeldet werden.
Abwrackprämie
Wenn das Altfahrzeug bei der Verschrottung noch angemeldet ist, hat der Fahrzeughalter einen Anspruch auf die Abwrackprämie. Diese muss beim Bundesamt für Wirtschaft (www.bafa.de) beantragt werde. Der Neuwagen muss im darauf folgenden halben Jahr angemeldet werden.
Anmeldung eines Autos
Um einen Wagen anzumelden, muss man vor dessen Benutzung folgende Dokumente bei der Zulassungsstelle vorlegen: gültiger Personalausweis bzw. Reisepass, Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung, unter Umständen EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), VB-Nummer, TÜV- und AU-Gutachten sowie eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer für das Finanzamt. Die Anmeldebestätigung wird anschließend an die Versicherungsgesellschaft geschickt.
Autoschutzbrief
Diese optionale zusätzliche Versicherung beinhaltet weitere Leistungen bei Unfällen oder Pannen, ist meistens aber nicht vonnöten, da solche Dienste oft auch durch eine Mitgliedschaft im Automobilclub, die reguläre KFZ-Versicherung oder die Herstellergarantie abgedeckt werden.
Berufsgruppennachlässe
Mittlerweile bekommen nicht nur Angestellte im öffentlichen Dienst Nachlässe, sondern auch viele andere Berufsgruppen. Die Details gestalten sich ja nach Versicherungsfirma unterschiedlich, deshalb sollte man sich im Vorhinein genau erkundigen- es kann sich lohnen!
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Die eVB ersetzt seit 1. März 2008 die zuvor gebräuchliche Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte), die bei der An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs benötigt wird. Die Datenübertragung läuft komplett elektronisch und papierfrei über den siebenstelligen Code der eVB-Nummer ab.
Fahranfänger
Wenn die Eltern eine geeignete Schadenfreiheitsklasse vorweisen können, erhält deren Kind oft Rabatte bei seiner Autoversicherung.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist die einzige der Autoversicherungen, die jeder Fahrzeughalter abschließen muss. Sie kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch das eigene Fahrzeug auf.
Höherer Selbstbehalt für die Autoversicherungen
Meist ist es auf Dauer günstiger, den Selbstbehalt zu erhöhen und so niedrige Beiträge zu zahlen, als die Vollkasko- auf eine Teilkaskoversicherung zurückzustufen.
Insassenunfall-Versicherung
Sie ist eine freiwillige Versicherung, die zusätzlichen Schutz für Personen bietet, jedoch werden die Leistungen einer Insassenunfall-Versicherung oft durch die reguläre KFZ-Versicherung bzw. die Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung für den Fahrer abgedeckt.
Kündigung der Autoversicherungen
Das Kündigungsschreiben sollte per Einschreiben spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung eingehen, damit man pünktlich zum neuen Kalenderjahr den Tarif oder die Versicherungsfirma wechseln kann. Der Versicherungsschutz durch die alte Versicherung läuft dann noch bis zum 31. Dezember.
Länge des Versicherungsvertrags
Meist läuft ein Versicherungsvertrag über ein Jahr, aber wenn man nicht pünktlich kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
Mallorcapolice
Diese Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland kommt dann zum Tragen, wenn durch den Vermieter kein ausreichender Schutz vorliegt.
Police nach dem Tarif für Neukunden berechnen lassen
Man sollte sich bei seiner Versicherungsgesellschaft regelmäßig nach neuen Tarifen erkundigen, da diese günstiger ausfallen können als ältere Beitragsregelungen.
Pflichten für den Versicherten
Als Versicherungsnehmer hat man auch gewisse Pflichten. Diese reichen von regelmäßigen Beitragszahlungen über rechtzeitige Meldung eines Schadensfalles und dessen Dokumentation bis zur Konsultation eines Gutachters.
Rabattretter
Wenn man einen Unfall hatte, wird man meist in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft. Wenn die Versicherungsgesellschaft einen Rabattretter in ihrem Angebot hat, wird sich die Prämie trotzdem nicht verändern. Nicht alle Versicherungen bieten diesen Service an, der meistens erst ab einer Schadenfreiheitsklasse von 25 aktuell wird.
Rückstufung im Schadensfall
Es ist empfehlenswert, sich zu erkundigen, um wie viele Klassen eine Zurückstufung im Schadensfall erfolgt, da das von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gehandhabt wird.
Schadenfreiheitsrabattübertragung
Eigene schadenfreie Jahre können unwiderruflich an eine Person aus dem eigenen Verwandtenkreis abgegeben werden. Dieser Vorgang muss schriftlich mit einem speziellen Formular dokumentiert werden.
Selbstbeteiligung
Durch eine höhere Selbstbeteiligung fallen oft niedrigere Beiträge an, was sich v.a. bei der Teil- und Vollkaskoversicherung lohnen kann.
Sonderkündigungsrecht
Der Autofahrer kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn die Versicherung die Beiträge erhöht. Bis zu vier Wochen, nachdem er davon erfahren hat, kann er schriftlich kündigen.
Stichtagregelung
Der Versicherte muss bis spätestens 30. November seine Kündigung bei der Versicherung einreichen, um zum neuen Jahr einen neuen Versicherungsvertrag geltend zu machen. Der Schutz durch die alte Versicherung läuft dann noch bis zum 31. Dezember wird der Stichtag übersehen, verlängert sich der alte Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Teilkaskoversicherung
Diese optionale Zusatzversicherung deckt Schäden am eigenen Auto durch Brand, Explosion, Unwetter, Haarwild, Diebstahl und Glasschäden ab. Erstattet werden die Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert für ein vergleichbares Fahrzeug gezahlt
Vollkaskoversicherung
Diese freiwillige Versicherung schließt die Teilkaskoversicherung ein und bietet darüber hinaus weitere Leistungen an. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die z.B.
durch Vandalismus oder Unfälle entstanden sind.
Zweitwagenregelung für die Zweitwagenversicherung
Wenn ein Schadenfreiheitsrabatt für den Erstwagen vorliegt und der Fahrer ein bestimmtes Alter hat, lassen sich die Beiträge oft durch eine Zweitwagenversicherung senken.
